Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist eine Einkommensgrenze, die für die Bestimmung der Versicherungspflicht herangezogen wird. Versicherte, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze 2012 übersteigt, sind in der GKV nicht mehr pflichtversichert und haben so die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln und deren Vorteile in Anspruch zu nehmen oder sich weiterhin in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Somit gilt diese Einkommensgrenze als Voraussetzung für die Private Krankenversicherung (PKV).
Private Krankenversicherung: Einkommen als Voraussetzung
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in Deutschland pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, da es sich hier um eine Sozialversicherung handelt. Alle Bürger zahlen so einheitliche Beiträge (sieher Beitragssatz Krankenversicherung 2012), die anhand ihres Arbeitseinkommens festgelegt werden und können im Krankheitsfall dann Ansprüche an die Versicherung geltend machen. Die Versicherungspflicht besteht jedoch nicht generell, sondern sie ist abhängig vom Arbeitseinkommen. Übersteigt dieses Einkommen die Versicherungspflichtgrenze 2012 bzw. die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012, dann werden Versicherte versicherungsfrei. Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit ist die Tatsache, dass das Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze im aktuellen Jahr nachweislich übersteigt. Ihnen wird es nun freigestellt, ob sie weiterhin die gesetzliche Krankenversicherung nutzen oder sich privat versichern wollen. In jedem Fall jedoch ist es notwendig, eine eigene Krankheitskostenversicherung abzuschließen, da in Deutschland eine Versicherungspflicht gilt.
Aktuelle Versicherungspflichtgrenze Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012
Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist nicht starr, sondern kann jährlich von der Bundesregierung verändert werden. Grundlage für Anpassungen ist das allgemeine Lohnniveau in der Bundesrepublik. Betrachtet man die vergangenen Jahre, wurde die Versicherungspflichtgrenze jährlich nach oben angepasst. Einzig im Jahr 2010 erfolgte eine leichte Reduzierung, da sich auch das Lohnniveau in Deutschland aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise reduziert hat. Im Jahr 2012 wurde die Versicherungspflichtgrenze jedoch wieder angehoben, und zwar um 2,7 Prozent. Sie beträgt nun 50.850 Euro Jahresgehalt bzw. 4.237 Euro Monatseinkommen.
Gesetzlich Versicherte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, können fortan die private Krankenversicherung mit all ihren Vorteilen nutzen. Zu den wichtigsten Vorteilen gehört, dass die Beiträge für die Versicherung nicht mehr anhand des Einkommens berechnet werden und so vielfach günstiger sind. Weiterhin haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, durch die Wahl der Tarife Einfluss auf den Leistungsumfang zu nehmen, was bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist.
Jahresarbeitsentgeltgrenze & Versicherungspflichtgrenze 2012 im Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze 2012
Bei der Nennung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 wird immer wieder auch die Beitragsbemessungsgrenze 2012 angeführt. Diese Einkommensgrenze bezieht sich jedoch nicht auf die Versicherungspflicht, sondern lediglich auf die maximale Höhe der Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Beiträge in Höhe von aktuell 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens werden nämlich nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, die für das Jahr 2012 auf 3.825 Euro monatlich oder 45.900 Euro jährlich festgelegt wurde. Somit werden die Beiträge für Gutverdiener zwar gedeckelt, ein Wechsel in die PKV ist allerdings erst mit Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 möglich.
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