Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze 2013
Die BBG 2013, also die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, beträgt für das Jahr 2013 jährlich 47.250 EUR bzw. monatlich 3.937,50 EUR. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege- und Krankenversicherung besagt, dass maximal bis zum Bruttoeinkommen von 47.250 EUR jährlich bzw. 3.937,50 EUR monatlich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Für das Jahr 2012 betrug die Einkommensgrenze in der Pflege- und Krankenversicherung 3.825 Euro monatlich bzw. 45.900 Euro jährlich.
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung für 2013 beträgt also 112,50 Euro im Monat bzw. 1.350 Euro im Jahr. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung für 2012 soll dem Anstieg der Löhne und Gehälter Rechnung tragen. Damit folgt die Anhebung der Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung für 2013 dem langfristigen Trend einer stetigen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze 2011 ist historisch einmalig in der Entwicklung der BBG für die Krankenversicherung gewesen.
BBG 2013 von der JAEG 2013 zu unterscheiden
Von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zu unterscheiden. Die beiden Begriffe werden oftmals miteinander verwechselt. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) definiert, bis zu welchen Höchstbetrag des Bruttoeinkommens die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden dürfen. Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) dagegen definiert das Bruttoeinkommen, ab welchem ein Arbeitnehmer nicht mehr pflichtversichert ist, also nicht mehr verpflichtet ist, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten.
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2013: Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Wenn das Gehalt eines Arbeitnehmers die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt, hat er die Möglichkeit, sich privat gegen Krankheit zu versichern, also in eine private Krankenkasse zu wechseln oder sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Die neue Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2013 beträgt 4.350 EUR pro Monat bzw. 52.200 EUR pro Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt daher etwas über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Beitragsbemessungsgrenze 2013 bestimmt KV-Höchstbeitrag
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist eigentlich nur für gesetzlich Krankenversicherte relevant. Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) dagegen ist wichtig für Privatkrankenversicherte oder solche, die es werden wollen, also in die private Krankenversicherung wechseln wollen. In der privaten Krankenversicherung gibt es den Begriff der Beitragsbemessungsgrenze gar nicht. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist also die Einkommensgrenze, ab der das Einkommen eines gesetzlich Krankenversicherten beitragsfrei bleibt. Ein Arbeitnehmer, der ein höheres Einkommen bezieht als die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), muss daher nicht 15,5 Prozent seines Einkommens an die Krankenkasse abführen, sondern zahlt nur den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, der der BBG entspricht.
Maximaler Beitragssatz zur Krankenversicherung 2013
Dieser Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt mit steigendem Gehalt konstant, ist also durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben gedeckelt. Personen mit einem Einkommen oberhalb der BBG zahlen damit einen geringeren prozentualen Anteil von ihrem Einkommen in die gesetzliche Krankenkasse als solche Personen, deren Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Aktuell beträgt der Beitrag der gesetzlich Krankenversicherten 15,9 Prozent des Gehalts. Der Beitragssatz von 15,9 Prozent des Einkommens ist jedoch nach oben gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze, also im Jahr 2013 durch den Betrag von 3.937,50 EUR monatlich bzw. 47.250 EUR pro Jahr.
- Beste Private Krankenversicherung im Test 2012
- Online Rechner private Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung für Selbständige im Test
- Private Krankenversicherung für Beamte im Test