Unter der Beitragsbemessungsgrenze 2012 versteht man eine Einkommensgrenze, die für die Berechnung der maximalen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Daneben hat die Beitragsbemessungsgrenze 2012 aber auch Einfluss auf die Beiträge für den Basistarif sowie den PKV Arbeitgeberzuschuss, da auch sie anhand dieser Größe ermittelt werden. Verwechselt wird die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 2012 oftmals mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw der Versicherungspflichtgrenze.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2012
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden in Deutschland anhand des Bruttoeinkommens ermittelt. Seit 2009 wird ein einheitlicher Krankenversicherung Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens fällig, wobei Arbeitgeber 7,3 Prozent hiervon übernehmen, die verbleibenden 8,2 Prozent tragen die Arbeitnehmer. Durch die Beitragsermittlung anhand des Einkommens ist es möglich, die Beiträge am Arbeitseinkommen zu orientieren und gleichzeitig Gutverdiener stärker zu belasten als Geringverdiener, was zum sozialen Gedanken dieser Versicherung gehört.
Beitragsbemessungsgrenze 2012: Maximaler Beitragssatz zur Krankenversicherung
Um Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen nicht über Gebühr zu belasten und sie zu einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung zu überzeugen, wurde die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Sie gibt an, bis zu welchem Einkommen die Beiträge für die GKV berechnet werden. Wessen Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze 2012 übersteigt, muss keine höheren Beiträge bezahlen, denn diese werden auf dem Niveau der Beitragsbemessungsgrenze „eingefroren“. Für das Jahr 2012 hat die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.825 Euro monatlich festgelegt. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber 2011 von 3,03 Prozent. Diese Erhöhung ist dem aktuellen Wirtschaftswachstum in Deutschland und natürlich der Reduzierung der Einkommensgrenze im vergangenen Jahr geschuldet.
Anhand der Beitragsbemessungsgrenze 2012 von 3.825 Euro beträgt der maximale Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer 313,65 Euro, Arbeitgeber müssen maximal 279,23 Euro entrichten.
BBG 2012 regelt Arbeitgeberzuschuss zur PKV
Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 ist jedoch nicht nur für die Ermittlung der GKV-Beiträge wichtig, sondern wird auch für die Berechnung von Arbeitgeberzuschuss zur PKV und dem Beitrag für den Basistarif genutzt. Der Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung, den privat Versicherte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, beläuft sich ebenfalls auf maximal 279,23 Euro und wird jährlich neu angepasst. Der Beitrag für den Basistarif, der als private Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Notwendigkeit der Pflichtversicherung ins Leben gerufen wurde, beläuft sich ebenfalls auf den Maximalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und darf somit 592,88 Euro nicht übersteigen.
Beitragsbemessungsgrenze Private Krankenversicherung 2012
Obwohl die Beitragsbemessungsgrenze 2012 die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nach oben begrenzt, ist ein Wechsel in die PKV auch bei einem solchen Einkommen (noch) nicht möglich. Erst dann, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, die für 2012 auf 50.850 Euro festgelegt wurde, ist ein solcher Wechsel möglich. Die Versicherungspflichtgrenze gibt nämlich an, ab welchem Einkommen die Versicherungsfreiheit eintritt und damit ein Wechsel in die PKV vorgenommen werden kann. Allein das Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze 2012 ist hier nicht ausreichend.